Die größte Verbreitung gewerblicher Tiere findet sich natürlich in der Landwirtschaft, in der Sie als Zucht-, Nutz- und Schlachttiere gehalten werden. Da hier die Einkommenssituation stark an das einzelne Tier geknüpft ist, bietet der Versicherungsmarkt natürlich diverse Lösungen an, den Wert des Tiers abzusichern, falls es durch Tod, Krankheit, Diebstahl etc. nicht mehr schlacht- bzw. zuchtfähig zur Verfügung steht. Bei Pferden und Rindern können bereits ungeborene Tiere über eine sog. Leibesfruchtversicherung abgesichert werden. Absicherungen dieser Art schaffen Planungssicherheit in den Erträgen – auch dann, wenn es zu behördlich angeordneten Notschlachtungen kommt. Hunde und Pferde, deren gewerblicher Einsatz doch stärker abseits von Schlachtung oder Milchproduktion zu finden ist, haben noch eine Sondersituation. Hier fallen in stärkerem Maße Behandlungskosten an, was wohl auch auf das engere, emotionale Band zurückzuführen ist, das mit diesen Gattungen geknüpft wird. Eine Tötung des erkrankten Tiers wird erst deutlich später in Erwägung gezogen als z. B. beim Schlachtvieh. Schon bei der Operation eines Hundes fallen sehr schnell vierstellige Rechungsbeträge an. Gegen diese Kosten können Sie sich mit einer Tierkrankenversicherung absichern. Die Absicherung des Todes- und/oder Krankheitsfalls eines Gewerbetiers ist sinnvoll, zumal sie mit Blick auf die Leistung recht preiswert ist. Egal ob Zuchthengst, Mastschwein oder Wachhund: Wir finden auch hier gerne die passende Lösung für Sie. Fragen Sie uns einfach!
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