Alles klar in Sachen Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind nicht aufzuhalten. Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuabschlüssen immer einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des Beitrags, den ein Arbeitnehmer …